Relativitätstheorie

Das Kapitel Relativistische Kinematik in unserem Online-Kurs Relativitätstheorie besteht aus folgenden Inhalten:

  1. Relativistische Kinematik
    Relativistische Kinematik
    Die Relativierung des Zeitbegriffs stellt uns vor die Aufgabe, die kinematischen Begriffe der klassischen Physik zu revidieren. Wie zu Beginn dargestellt ist die Zeitdauer für einen bestimmten physikalischen Vorgang nach der klassischen Kinematik in allen Inertialsystemen gleich. Daher spricht man in der klassischen Kinematik auch von einer absoluten Zeit.Doch die Erkenntnis über die Zeitdilatation als Folge einer konstanten Lichtgeschwindigkeit im Vakuum in allen Inertialsystemen zeigt, ...
  2. Lorentz-Transformationen
    Relativistische Kinematik > Lorentz-Transformationen
    Mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnis über die Konstanz der Lichtgeschwindigkeit können wir nun versuchen, das relativistische Analogon zu den sogenannten Galilei-Transformationen der klassischen Physik zu finden.Es bewege sich dazu das System $S^{'}$ mit der konstanten Geschwindigkeit $v$ in positive $x$-Richtung relativ zum System $S$. Für die anderen beiden Koordinaten gelte zur Vereinfachung der Herleitung$y^{'}=y, \quad z^{'}=z$.Es soll nun die Transformationsformel für $x^{'}$ ...
  3. Relativistische Geschwindigkeitsaddition
    Relativistische Kinematik > Relativistische Geschwindigkeitsaddition
    Gehen wir nun im Rahmen der relativistischen Kinematik dazu über, die Geschwindigkeitsaddition zu analysieren. Das klassische Gesetz der Geschwindigkeitsaddition kann in Anbetracht des Michelson-Experiments nicht richtig sein. Die Lichtgeschwindigkeit stellt eine Grenzgeschwindigkeit in der Natur dar.Wie zuvor seien $S$ und $S^{'}$ zwei Inertialsysteme, die sich mit einer konstanten Geschwindigkeit $v$ relativ zueinander bewegen. Stellen wir uns nun die Bewegung eines Objekts mit einer konstanten ...
Relativitätstheorie
  • 21 Texte mit 19 Bildern
  • 17 Übungsaufgaben
  • und 6 Videos



einmalig 29,00 Euro / kein Abo
umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 21 a bb) UStG