Die Entstehung eines ostdeutschen Staates
Auf die Beschlüsse der Londoner Außenministerkonferenz und der Sechsmächtekonferenz reagierten die Sowjets und die SED mit der sogenannten Volkskongressbewegung im Dezember 1947. Durch diese Bewegung sollte Druck auf die Westalliierten ausgeübt werden, jedoch gelang dies nicht. Nach der Ablehnung des Marshall-Planes und der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie, wurde eine Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik vorgelegt und durch den Volksrat gebilligt. Am 19.3.1949 wurde sie formell beschlossen. Es fanden Wahlen für einen dritten Volkskongress statt, damit die Verfassung in einem legalisierten Rahmen bestätigt werden konnte. Dabei konnte lediglich mit Ja und Nein gestimmt werden. Mit der Zustimmung von 66,1 % zur Einheitsliste wurde der Volkskongress gewählt. Dieser stimmte der Verfassung zu und wählte einen zweiten Volksrat. Die sowjetische Regierung erklärte, dass nach der Gründung der BRD durch Hilfe der Westalliierten eine neue Lage eingetreten sei und am 7.10.1949 erklärte sich der zweite Volksrat zur provisorischen Volkskammer der DDR und setze die Verfassung in Kraft. Dadurch gab es fortan zwei deutsche Staaten.
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