Die Nürnberger Prozesse
Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 fanden im Nürnberger Justizpalast die Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher statt. Dabei wurden Verantwortliche aus möglichst vielen Bereichen des nationalsozialistischen Regimes angeklagt. Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich waren jedoch bereits tot oder andere nationalsozialistische Größen wie Martin Bormann waren nicht auffindbar. Dies erschwerte die Auswahl der Angeklagten erheblich. Die Anklagepunkte in den Verfahren lauteten: Verschwörung gegen den Frieden, Verbrechen gegen den Frieden (Planung, Auslösung und Führung eines Angriffskrieges), Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Verhandlung wurde nach dem Muster des amerikanischen Strafprozesses durchgeführt. Die Angeklagten wurden nach der Verlesung der Anklage einzeln aufgerufen und nach dem Bekenntnis der Schuldigkeit gefragt. Alle im Prozess Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Während der Kreuzverhöre und der Argumentation der Verteidiger gaben die Beschuldigten zu, dass sie von den Verbrechen gewusst hätten, jedoch persönlich im guten Glauben gehandelt zu haben und lediglich Befehle ausgeführt zu haben. Zudem forderten sie, dass die Feinde (die Alliierten) für den gleichen Tatbestand das gleiche Maß an sich selbst anlegen müssten.
Von den 24 angeklagten Hauptkriegsverbrechern wurden 12 zum Tode verurteilt, sieben erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen kam es zum Freispruch, wobei dies bei Schacht und von Papen durch eine Patt-Situation im Richterkollegium geschah und im Fall Fritzsche nur der sowjetische Richter für eine Bestrafung stimmte. Die NSDAP, die Gestapo, der SD und die SS wurden als verbrecherische Organisationen eingestuft, wodurch Strafen ohne Einzelverfahren und individuelle Schuldnachweise möglich wurden. Die Todesurteile sollten am 16. Oktober 1946 vollstreckt werden, wobei sich Hermann Göring jedoch zuvor durch Selbstmord der Vollstreckung entzog und Bormann in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war.
Hinweis
Nach Abschluss des Hauptprozesses folgten weitere, die sich mit den NS-Ärzten, NS-Juristen und Industriellen, die die Nationalsozialisten unterstützen, beschäftigten.
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