Die Napoleonische Vorherrschaft in Europa
Der Rheinbund
Napoleon hatte sich im Jahr 1804 selbst zum französischen Kaiser gekürt. Am 12. Juni 1806 wurde unter ihm der Rheinbund gegründet, ein Staatenbund deutscher, ihm ergebener Fürstentümer. 1806 schlossen sich 16 deutsche Fürsten dem Rheinbund an, bis 1808 folgten 20 weitere deutsche Fürstentümer. Sich dem Rheinbund anzuschließen hieß gleichzeitig, aus dem deutschen Reichsverband (Verband des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) auszutreten. Der von Napoleon verfasste Code civil (bürgerliches Gesetzbuch) sicherte der Bevölkerung unter anderem die wirtschaftliche und bürgerliche Freiheit des Einzelnen und das Recht auf Privateigentum zu. Andererseits war die Bevölkerung des Rheinbundes gezwungen, an Napoleons Kriegen teilzunehmen, weshalb die Napoleonische Fremdherrschaft von der Bevölkerung widersprüchlich aufgenommen wurde. Kaiser Franz II., der römisch-deutsche Kaiser, musste aufgrund der Gründung des Rheinbundes und den damit verbundenen Kriegen und eines von Napoleon gestellten Ultimatums 1806 seine Kaiserwürde niederlegen. Mit der Abdankung von Kaiser Franz II. nahm das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nach über 900 Jahren Geschichte ein Ende.
Hinweis
Der Code civil, oder auch Code Napoleon genannt, diente als Vorbild für spätere moderne Gesetzbücher.
Der Frieden von Tilsit
Napoleon hatte vor, seine Macht über das gesamte deutsche Gebiet auszuweiten. Aus diesem Grund kam es im Herbst 1806 zu einem Krieg zwischen Preußen und Frankreich, den Preußen mit der Niederlage der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 verlor. Friedrich Wilhelm III., der preußische König, floh nach Ostpreußen und Napoleon zog nach Berlin. Mit dem Frieden von Tilsit musste Preußen die Hälfte des Gebietes und der Einwohner abtreten.
Preußische Reformpolitik
Nach der Niederlage Preußens wurden im Land mehrer Reformen vorangetrieben. Bekannte und herausragende Personen dieser Reformbewegung waren Karl Freiherr vom und zum Stein und Karl August von Hardenberg.
1807 | die Bauernbefreiung wird mit dem Oktoberedikt eingeleitet (abgeschlossen 1850) |
1808/10 | die bis dato bestehende absolute Kabinettsregierung wird durch Ministerien (Inneres, Finanzen, Auswärtiges, Krieg, Justiz) mit einem Staatskanzler als Vorsitzendem ersetzt |
1808 | das Selbstverwaltungsprinzip wird auf kommunaler Ebene eingeführt; eine Städteverordnetenversammlung dient nun der Rechtsschreibung und der Verwaltung in der jeweiligen Gemeinde, an der Spitze der Stadtverwaltung steht der von der Städteverordnetenversammlung gewählte Magistrat; Städte bekommen die volle Gewalt über ihre Finanzen; Stadtbürger werden zu gleichberechtigten Staatsbürgern |
1810/11 | die Gewerbefreiheit wird eingeführt und der Zunftzwang wird somit abgeschafft (wodurch erst die spätere Industrialisierung möglich wird) |
1810-12 | Steuerreform |
1812 | staatsbürgerliche Gleichstellung der Juden |
1807-14 | Heeresreform: Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, Gründung einer Landwehr als Reservearmee, Wegfall des Adelsprivilegs für die Offizierslaufbahn, Modernisierung der militärischen Ausbildung |
1810 | Allgemeine Bildungsreform unter Wilhelm von Humboldt; Ausbau der Lehrerbildung, Ausbau der Volksschulen und Gymnasien. Eröffnung der Berliner Universität 1810 |
Obwohl die Reformen aufgrund des Widerstandes des preußischen Landadels eher unvollkommen blieben, legten sie doch den Grundstein für die wirtschaftliche, militärische und geistige Erneuerung Preußens und für die Bauernbefreiung. Sie leiteten den Wandel des absolutistisch regierten Landes hin zu einem Rechts- und Industriestaat ein.
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