Das Ermächtigungsgesetz
Am 24. März 1933 wurden das Ermächtigungsgesetz erlassen. Es machte möglich, Gegenmächte wie Parteien und Gewerkschaften systematisch auszuschalten. Zum Beispiel ermöglichte es der Regierung, ohne Zustimmung oder gar Mitwirkung des Parlaments, Gesetze zu erlassen. So kam es, dass in den folgenden Jahren die Regierung hunderte Gesetze erließ, der Reichstag aber verabschiedete in dem Zeitraum nur noch sieben Gesetze. Die Regierung erließ zum Beispiel ein Gesetz, das die willkürliche Entlassung von Beamten, also zum Beispiel von Lehrern und Polizisten, zuließ. Auch Richter konnten aus ihrem Amt entlassen werden, damit griff der Nationalsozialismus in die Judikative ein. Es gab also keine Gewaltenteilung mehr.
Einheitsstaat und Einparteienstaat
Am selben Tag wurden die Länder, wie zum Beispiel Preußen und Bayern, als Verwaltungsbezirke in den Einheitsstaat eingegliedert und waren somit keine eigenen politischen Körperschaften mehr. Nach dem Verbot der Freien Gewerkschaften am 2. Mai wurde am 22. Juni 1933 auch die SPD verboten. Die anderen Parteien lösten sich selbst auf. Übrig blieb die NSDAP als einzige politische Kraft. Der Einheitsstaat wurde damit auch zum Einparteienstaat.
Am 2. August 1934 verstarb Hindenburg. Hitler übernahm daraufhin auch das Reichspräsidentenamt. Ab dem Zeitpunkt nannte er sich "Führer und Reichskanzler".
Nächster Schritt war die Gleichschaltung:
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