Der Reichstagsbrand

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Am Abend des 27. Februar 1933 brach im Reichstagsgebäude in Berlin ein Feuer aus. Am Tatort wurde ein Mann, Marinus van der Lubbe, festgenommen, der sich selbst als Kommunist bezeichnete und die Brandstiftung gestand. Man weiß bis heute nichts über die genauen Umstände und es hält sich das Gerücht, dass van der Lubbe von den Nationalsozialisten zu der Tat angestiftet wurde. Bewiesen ist diese These allerdings nicht.
Die Notverordnung
Aber der Vorfall kam den Nationalsozialisten gelegen: Noch in der selben Nacht wurden die Parteizeitschriften der SPD und der KPD verboten und rund 4000 Oppositionelle verhaftet. Am Tag darauf, dem 28. Februar, unterzeichnete Hindenburg die "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat". Diese Notverordnung setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Von diesem Zeitpunkt an gab es also de facto keine Meinungsfreiheit mehr, keine Presse-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, das Briefgeheimnis gab es nicht mehr, ebenso wie das Postgeheimnis und das Fernmeldegeheimnis. Die Menschen hatten kein Recht mehr auf Eigentum und auf die Unverletzbarkeit der Wohnung. Außerdem konnten von nun an die Menschen auf unbegrenzte Zeit ohne jeden Gerichtsbeschluss inhaftiert werden. Die Verordnung blieb bis zum Kriegsende in Kraft und ermöglichte den Nationalsozialisten einen willkürlichen Umgang mit Andersgesinnten.
Wie ging es jetzt weiter?
Hinweis:
Bitte kreuzen Sie die richtigen Aussagen an. Es können auch mehrere Aussagen richtig oder alle falsch sein. Nur wenn alle richtigen Aussagen angekreuzt und alle falschen Aussagen nicht angekreuzt wurden, ist die Aufgabe erfolgreich gelöst.
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