Die Regierungszeit Ludwig Erhards
Als Ludwig Erhard 1963 Kanzler der BRD wurde, war er der populärste Politiker. Dieses lag daran, dass er als Wirtschaftsminister unter Konrad Adenauer, die Personifikation des Wirtschaftswunders gewesen ist.
Bereits vor seiner Wahl hatte Erhard mit dem Problem zu kämpfen, dass er innerhalb der CDU keinen großen Rückhalt hatte. Die Kritik an ihm richtete sich vor allem gegen seine Außenpolitik, die nach Meinung der Kritiker zu sehr an den USA ausgerichtet war und die deutsch-französischen Beziehungen verschlechterte. Daneben bemängelten sie seine fehlenden Führungsqualitäten. Die Beziehungen zur DDR wurden nicht verbessert, sondern wurden durch die Kuba-Krise und das Beharren auf der Hallstein-Doktrin auf niedrigem Niveau beibehalten.
Im Dezember 1963 begann der Auschwitz-Prozess und eine langsame Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur setze ein. Im Zuge der Aufarbeitung wurde über die Verjährung der nationalsozialistischen Straftaten im Bundestag diskutiert. Laut geltendem Gesetz wären die Straftaten mit dem 8. Mai 1965 alle verjährt. Die Regierung lehnte allerdings aus juristischen Gründen ab die Verjährungsfrist aufzuheben. Die Diskussion im Bundestag wurde über Parteigrenzen hinweg geführt und führte schließlich zur Verlängerung der Frist für Verjährung bis 1970.
Hinweis
Bei der Bundestagswahl 1965 konnte Erhard das Ergebnis der CDU/CSU verbessern und verfehlte nur knapp die absolute Mehrheit mit 46,6 Prozent der Stimmen. Die FDP einigte sich mit der CDU/CSU auf eine Fortsetzung der Koalition, obwohl diese durch starke Gegensätze geprägt waren.
Neben diesen internen Problemen der Koalition, traten wirtschaftliche Probleme auf, die Erhard lösen musste. Zwischen Herbst 1966 und Sommer 1967 kam es zu einem starken Konjunktureinbruch, doch die Bundesregierung unterließ es direkt gegenzusteuern. Die Lage war jedoch weniger schlimm, als sie im Gemeinen eingeschätzt wurde.
Durch den Streit über den Haushalt, welcher infolge der wirtschaftlichen Lage angepasst werden musste, zerbrach die Koalition aus CDU/CSU und FDP. Die FDP war gegen Steuererhöhungen und schied zum 27.10.1967 aus der Regierung aus. Parallel zu dem absehbaren Ende der Koalition, kam es zu Gesprächen zwischen der CDU und der SPD für eine Koalitionsbildung. Trotz des Rücktrittes der FDP-Minister trat Erhard selbst bis zum 30.11.1967 nicht zurück. Erst interne Diskussionen zwangen ihn zum Rücktritt.
Merke
Die Position Erhards als Kanzler war innerhalb der CDU seit Beginn geschwächt. Durch die wirtschaftlichen Probleme und internem Druck musste er 1967 zurücktreten.
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