Die Reichsgründung
Reichsgründung "von oben"
Nachdem die Revolution von 1848/49 gescheitert war, gelang die Einigung mit der Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 in Versailles doch noch. Allerdings war der Umschwung nicht durch Revolutionsbewegungen innerhalb der Bevölkerung motiviert, sondern „von oben“. Die Fürsten der Einzelstaaten proklamierten das Deutsche Reich und der preußische König Wilhelm I. wurde in Versailles zum Kaiser ernannt. Er blieb gleichzeitig der König von Preußen.
Drei Kriege bis zur Einigung
Otto von Bismarck, vor der Reichsgründung der preußische Ministerpräsident und Außenminister, verfolgte streng das Ziel einer deutschen Einigung. Notfalls wollte er diese „mit Blut und Eisen“ durchsetzen. Diese „Revolution von oben“ führte zu einem Krieg mit Österreich. Nachdem Preußen und Österreich zunächst 1864 gemeinsam Dänemark den Krieg erklärt hatten, weil der dänische König vorhatte, Schleswig in das dänische Reich einzugliedern, erklärte Preußen 1866 Österreich den Krieg. Nach dem Sieg über Österreich wurde Preußen die alleinige Führungsmacht in Deutschland. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst und durch den Norddeutschen Bund ersetzt. Bismarck schloss Bündnisse mit den süddeutschen Staaten, um im Falle eines Krieges mit Frankreich diese auf seiner Seite zu haben. Frankreich beobachtete die Entwicklungen kritisch, denn es fürchtete um seine Hegemonialstellung in Mitteleuropa. Bismarck wusste um den möglichen Krieg und sah darin die Chance, die deutsche Einigung voran zu treiben. Bei den Streitigkeiten und die Thronfolge in Spanien provozierten sich Frankreich und Preußen gegenseitig, bis schließlich am 9. Juli 1870 Frankreich Preußen den Krieg erklärte. Die süddeutschen Staaten kamen ihrer Bündnisverpflichtung nach und kämpften auf der Seite Preußens. In der Schlacht von Sedan am 2. September 1870 verlor Frankreich den Krieg gegen Preußen und seine Verbündeten. Nach dem Sieg traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und so kam es im Januar 1871 zur Gründung des Deutschen Reiches.
Die neue Verfassung
Die neue Reichsverfassung, die im April 1871 in Kraft trat, stütze sich auf die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Die Vormachtstellung Preußens wurde verfestigt und dem Parlament nur geringe Möglichkeiten zugesprochen. Es hatte lediglich, zusammen mit dem Bundesrat, die Gesetzesinitiative und das Budgetrecht inne. Der Reichskanzler und die Reichsregierung wurden vom Kaiser ernannt.
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