Nationalstaatsgedanke und Nationalismus

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Ein neues Nationalgefühl und die Völkerschlacht
Am 17. März 1813 rief Friedrich Wilhelm III. von Preußen sein Volk zum Kampf gegen Napoleons Truppen auf. Es zeigte sich in der ganzen Bevölkerung ein bisher nicht gekanntes Nationalgefühl. Junge und gebildete Menschen traten für die "teutsche Sache" ein. Viele junge Männer traten Freiwilligenverbänden bei, um gegen Napoleon zu kämpfen. Zum Beispiel waren die "Lützower Jäger" solch ein Freiwilligenverband. Sie trugen einfache schwarze Uniformen mit goldfarbenen Knöpfen und roten Aufschlägen. Auf diese Uniform gehen die späteren deutschen Nationalfarben zurück. Aber nicht nur die jungen Männer, sondern auch viele junge Frauen organisierten sich in Verbänden, um das nationale Denken zu fördern. In vielen Städten bildeten sich Vereine, in denen Textilien gefertigt und verkauft wurden. Mit den Erlösen der Handarbeiten finanzierten sie die Uniformen und Waffen der Ehemänner und Söhne, die in den Kampf zogen. Die Völkerschlacht bei Leipzig vom 16.- 19. Oktober 1813 gilt als Entscheidungsschlacht der Befreiungskriege. Hier erreichte die Koalition aus Österreich, Preußen, dem Russischen Kaiserreich und Schweden den entscheidenden Sieg über Napoleon Bonarpartes.
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Der Begriff der "Nation"
Der Begriff Nation ist während der Französischen Revolution entstanden. Nämlich als sich die Bürger (der dritte Stand) zur Nationalversammlung des französischen Volkes erklärten. Die Grundlage hierfür waren 2 politische Grundsätze: Die Volkssouveranität und die Selbstbestimmung des Volkes. In Deutschland verstand man unter Nation zunächst eine Kulturnation, die die Gemeinsamkeiten der Deutschen betonte. Erst die französische Fremdherrschaft unter Napoleon bewirkte ein aufkommendes Nationalgefühl. Als die Befreiungskämpfe ausbrachen wünschte sich ein großer Teil der Bevölkerung die Schaffung eines geeinten deutschen Vaterlandes.
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Kommentare zum Thema: Nationalstaatsgedanke und Nationalismus
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Simon Wirth schrieb am 05.01.2016 um 02:06 UhrHallo Cristoph, Volkssouveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Völker sind in der Tat zwei verschiedene Prinzipien: Die Volkssouveränität ist ein Begriff aus der Verfassungsgeschichte und beschreibt, dass die Macht innerhalb eines Staates beim Volk liegt. Dieses Prinzip zeigt sich in den meisten Fällen durch Wahlen, bei denen das Volk den eigenen Interessen entsprechend eine politische Vertretung wählt. Dies geschieht beispielsweise bei der Wahl des Deutschen Bundestags. Die Entscheidung darüber, wer in einem Staat politische Macht erhält liegt beim Volk. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker beschreibt hingegen die Autonomie, das heißt die Selbstständigkeit, eines Staates gegenüber anderen Staaten. So ist es jedem Staat selbst überlassen welche Staatsform, welches Wirtschaftssystem oder welche kulturelle und soziale Entwicklung er nimmt. Im Gegensatz zur Volkssouveränität, die sich auf die Machtverhältnisse innerhalb eines Staates bezieht, beschreibt das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein Verhältnis zwischen den verschiedenen Staaten. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. Du hast noch weitere Fragen? Dann kontaktiere unseren Support - wir freuen uns über deine Nachricht.
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Cristoph Wojcik schrieb am 26.12.2015 um 20:08 UhrKönnen sie mir bitte den Unterschied zwischen der Volksouveranität und der Selbstbestimmung des Volker erläutern? Dies sind ja die 2 politischen Grundsätze.
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Hannah Poqué schrieb am 27.04.2015 um 15:00 UhrVielen Dank! Der Fehler wurde behoben.
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Psych schrieb am 23.01.2015 um 14:57 UhrIm obigen Text steht Friedrich Wilhelm III. habe zum Kampf aufgerufe. In der Lösung der aufgabe steht aber Wilhelm der II. habe zum Kampf aufgerufen.
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