Die Ausgeschlossenen
Zu den Ausgeschlossenen der Volksgemeinschaft gehörten die Juden, Sinti und Roma und alle, die aufgrund ihrer Gesinnung oder körperlichen oder geistigen Verfassung nicht der Ideologie entsprachen. 1933 waren etwa 0,76% der Deutschen jüdischen Glaubens.
Der Boykott
Am 1. April 1933 wurde von der SA und der SS zum Boykott jüdischer Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien aufgerufen. Während dieser Aktion versperrten Angehörige der SA und SS die Eingänge zu den betroffenen Gebäuden und beschmierten die Fenster mit Parolen. Viele Juden erkannten diese Aktion noch nicht als Auftakt der organisierten und staatlich gelenkten Verfolgung. Sie appellierten an die Vernunft ihrer Mitbürger, fanden aber in der Bevölkerung kaum Gehör. Die meisten Menschen nahmen die Boykottaktion einfach hin. Nach 1933 wurden eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die das Leben der Juden in Deutschland erschwerten und später unerträglich machten.
Hier findest du eine Zusammenfassung über den Ausschluss verschiedener Volksgruppen:
7. April 1933 "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" | "nichtarische" Beamte wurden entlassen. Der sogenannte "Arierparagraph" wurde schnell auf andere Berufsgruppen ausgebreitet. |
10. Mai 1933 Bücherverbrennung | "undeutsches Schrifttum" wurde verbrannt. |
22. September 1933 Gesetz zur Reichskulturkammer | Die Reichskulturkammer wurde gegründet. Von nun an konnten Juden sich nicht mehr an nicht- jüdischen Kultureinrichtungen betätigen. |
1935 "Nürnberger Gesetze" | Juden galten nicht mehr als "Reichsbürger" und verloren das Wahlrecht. Außerdem wurden Ehen und außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden als "Rassenschande" unter Strafe gestellt. |
Oktober 1938 Abschiebung | 17 000 angeblich "polnischstämmige" Juden wurden ausgewiesen. Da Polen sie nicht aufnehmen wollte, irrten sie heimatlos im Grenzgebiet umher. Später fanden die meisten nur primitive Unterkunft. |
9/10. November 1938 Pogromnacht | In der auch "Reichskristallnacht" genannten Pogromnacht wurden Synagogen in Brand gesteckt, jüdische Geschäfte und Wohnungen demoliert und ca. 100 Juden ermordet. |
12. November 1938 "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben" | Juden durften keine Geschäfte und Handwerksbetriebe mehr betreiben, Kapitalvermögen wurde eingezogen und Wertsachen und Immobilien zwangsveräußert, der Besuch öffentlicher Freizeit- und Kultureinrichtungen wurde verboten, Kennkarten mit einem aufgedruckten "J" wurden eingeführt und die Zwangsnamen "Sara" und "Israel" angeordnet. |
15. November 1938 | Jüdische Kinder durften keine deutschen Schulen mehr besuchen. |
Dezember 1938 | Juden wurde der Besitz von Autos und das Autofahren verboten. |
Auch Sinti, Roma und geistig Behinderte wurden systematisch ausgeschlossen:
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Sinti, Roma, geistig Behinderte
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Sinti, Roma, geistig Behinderte (Die Bevölkerung während der NS-Zeit) aus unserem Online-Kurs Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg interessant.
-
Antisemitismus
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Antisemitismus (Das Kaiserreich) aus unserem Online-Kurs Das Kaiserreich interessant.