Aus einer Monarchie wird eine Demokratie
Eröffnet wurde die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar. Bereits vier Tage später, am 10. Februar 1919 wurde das "Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt" verabschiedet, mit dem die Zeit bis zur ausgearbeiteten neuen Verfassung überbrückt werden sollte. Darin war geregelt, dass die Nationalversammlung gemeinsam mit dem Staatenausschuss, der die Länder vertrat, die Legislative bildete. Der von der Nationalversammlung zu wählende Reichspräsident war das oberste Organ der Exekutive und dieser ernannte das Reichsministerium. Das Gesetz beinhaltete also bereits alle Organe der späteren Verfassung.
Hinweis
Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht bedeutet das Recht zu wählen.
Passives Wahlrecht
Passives Wahlrecht bedeutet das Recht zu kandidieren und gewählt werden zu dürfen.
Hinweis
Frauen- und Verhältniswahlrecht
Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung galt ein reines Verhältniswahlrecht, anders als das bis jetzt geltende Drei-Stände-Wahlrecht. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte waren außerdem Frauen mit aktivem und passivem Wahlrecht zur Wahl zugelassen. So kam es, dass in der Nationalversammlung 41 Frauen vertreten waren.
Das Parteienspektrum in der Weimarer Republik war groß und spiegelte die innere Zerrissenheit und die Strömungen innerhalb der Bevölkerung wieder.
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