Die Nationalversammlung
Die Wahl und die Aufgaben der Nationalversammlung
Bei der Wahl zur Nationalversammlung waren nach dem allgemeinen Männerwahlrecht ca. 75% der volljährigen Männer zur Wahl zugelassen, mehr als in jeder anderen europäischen Nation zu der Zeit. Von den Wahlberechtigten gingen je nach Region zwischen 40% und 80% der Wahlberechtigten wählen. Am 18. Mai 1848 kam dann die erste deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Sie zählte mehr als 400 Abgeordnete. Zusammen mit den Stellvertretern versammelten sich also rund 800 Personen. Alle gewählten Volksvertreter gehörten dem Bildungsbürgertum an, deswegen nannte man die Versammlung auch "Professorenparlament". Dessen Aufgabe war es, eine Verfassung zu erarbeiten. Diese sollte die bürgerlichen Grundrechte sicherstellen. Darüber hinaus musste die Nationalversammlung aber auch über Fragen wie Grenzen, Staatsform und Staatsoberhaupt entscheiden. Bei der Grenzfrage wurde für die kleindeutsche Lösung entschieden. Das heißt, dass Deutsch-Österreich ausgegrenzt wurde. Bei der Staatsform setzten sich die Anhänger der konstitutionellen Monarchie durch. Es sollte also einen König und ein Parlament geben, außerdem sollte der Staat als Bundesstaat organisiert sein. Bei der Frage nach dem Staatsoberhaupt entschied man sich für den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. Dieser sollte der erbliche Kaiser des neuen Nationalstaates werden.
Gruppierungen im Parlament
Bereits in dieser ersten Nationalversammlung ließen sich Strömungen und Gruppierungen unter den Abgeordneten erkennen. Es gab zwar noch keine Parteien, diese Gruppierungen können aber als Vorläufer gesehen werden. So gruppierten sich jeweils die Befürworter einer Republik, die "Demokraten" (saßen im Parlament links außen), die Befürworter des erblichen Kaisertums, die "Konservativen" (saßen im Parlament rechts) und die Anhänger einer konstitutionellen oder parlamentarischen Monarchie (saßen in der Mitte). Rund ein Drittel der Abgeordneten ließen sich keiner dieser Richtungen zuordnen.
Am 27. März 1849 wurde die Verfassung mit knapper Mehrheit verabschiedet und am Tag darauf wurde Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser gewählt. Dieser jedoch lehnte die Kaiserwürde ab. Keinesfalls wollte er eine Krone vom Volk entgegen nehmen. Außerdem befürchtete er einen Krieg mit Österreich und Russland. Die Ablehnung der Kaiserwürde bedeutete den Zusammenbruch des Verfassungswerkes. Mehrere Kleinstaaten erkannten die Verfassung nicht an und zogen ihre Abgeordneten ab.
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