Die Etablierung eines westdeutschen Staates
Durch die Entwicklungen innerhalb der Besatzungszonen und zwischen den Alliierten war der Weg in eine Lösung mit zwei deutschen Staaten geebnet. Dieses zeichnete sich bereits 1947 mit dem Scheitern der Londoner Außenministerkonferenz ab. Die Konferenz scheiterte bereits am 15.12.1947 ohne Ergebnisse, der Ost-West-Konflikt verhinderte ein konstruktives Zusammenarbeiten. Nach diesem Misserfolg berieten die Westalliierten über einen westdeutschen Staat. Im Februar 1948 auf der Londoner Sechsmächtekonferenz (USA, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg) wurde über einen möglichen deutschen Staat diskutiert. Durch das Verlassen der Sowjetunion aus dem Alliierten Kontrollrat und die Berlin Blockade wurde die Gründung eines deutschen WestStaates weiter vorangebracht.
Am 1.7.1948 wurden den neun Ministerpräsidenten und den Bürgermeistern von Bremen und Hamburg die Frankfurter Dokumente übergeben, wodurch die deutschen Vertreter die Erlaubnis bekamen, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Die Vertreter sollten überprüfen, ob es Änderungen an den Landesgrenzen geben muss und es wurde ein Besatzungsstatut angekündigt. Die Ministerpräsidenten lehnten den Begriff der Verfassung ab und sprachen stattdessen von einem Grundgesetz als provisorische Verfassung bis es einen einheitlichen deutschen Staat geben würde. Statt einer verfassunggebenden Nationalversammlung wurde der Parlamentarische Rat errichtet, welcher das Grundgesetz erarbeiten sollte.
Ab dem 1.9.1948 nahm der Rat seine Arbeit auf, nachdem er sich gegen die Vorbehalte der Westalliierten durchsetzen konnte. Der Rat arbeitete in Bonn und wurde aus Vertretern der Parteien zusammengesetzt. Besonders strittig waren die zukünftige Funktion des Staatsoberhauptes, die Verteilung der Steuern und das Verhältnis von Kirche und Staat. Im Februar 1949 war das Grundgesetz fertig, wurde am 8.5.1949 in dritter Lesung angenommen und am 12.5.1949 durch die Militärgouverneure genehmigt. Schließlich trat das Grundgesetz am 23.5.1949 in Kraft und die Bundesrepublik Deutschland war gegründet.
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