Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen der BRD, DDR und Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA. In diesem Vertrag wurden abschließende Regelungen für den Frieden zwischen den Unterzeichnern festgehalten. Dieses war notwendig um die Wiedervereinigung zu ermöglichen. Der Vertrag ist in Zehn Punkte gegliedert, wobei die vollständige Wiedererlangung der Souveränität Deutschlands übergeordnet ist. Die wichtigsten Regelungen sind, dass das Staatsgebiet des wiedervereinigten Deutschlands jenes der BRD, DDR und Berlins umfasst. Außerdem wurde die Oder-Neiße-Grenze endgültig als Ostgrenze Deutschlands beschlossen und alle möglichen Gebietsansprüche aufgegeben. Die sowjetischen Truppen mussten bis 1994 abziehen und die deutsche Armee wurde verkleinert und durfte keine atomaren oder biologischen Waffen besitzen. Schließlich sollten die BRD und DDR darauf achten, dass keine Regelungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrages durch die Wiedervereinigung und Anpassung der Gesetze verletzt wurden. Durch den Abschluss des Vertrages war der Weg in die Wiedervereinigung endgültig frei.
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