Der Staat
Auch von staatlicher Seite wurde versucht, der sozialen Frage Abhilfe zu verschaffen. Im Jahr 1881 kündigte der Kaiser eine neue Sozialgesetzgebung an. Er meinte, dass man zur Verbesserung der Situation nicht nur die sozialdemokratischen Bewegungen unterdrücken, sondern gleichzeitig die Bedingungen für die Arbeiter verbessern müsse. In den Jahren 1883, 1884 und 1889 wurden Gesetze zur Absicherung bei Krankheit, Unfällen und im Invalidenfall verabschiedet. Diese Versicherungen, die in unterschiedlichen Anteilen vom Arbeiter und Arbeitgeber gezahlt wurden, waren nicht freiwillig, sondern obligatorisch. Im Falle von Krankeit, Unfall oder Invalidität hatte der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen. Außerdem waren die Versicherungen öffentlich organisiert. Obwohl die Motive Bismarcks für die Sozialgesetzgebung umstritten sind, prägen diese Grundelemente den Sozialstaat bis heute.
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